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VGH Bayern, 24.10.2006 - 17 PE 06.2494 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Freistellung eines stellvertretenden Personalratsvorsitzenden von seiner dienstlichen Tätigkeit; Irrtum bei der Bestimmung des freizustellenden Personalvertreters; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Personalvertretungswahl; Frage der Geltung des ...
- Judicialis
BayPVG Art. 32; ; BayPVG Art. 46 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 25.07.2006 - AN 8 PE 06.2052
- VGH Bayern, 24.10.2006 - 17 PE 06.2494
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 05.02.2003 - 17 P 02.3215
Personalvertretungsangelegenheit nach Landesrecht; Pflicht des Personalrats, den …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2006 - 17 PE 06.2494
Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht auf Art. 46 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 Satz 2 BayPVG und auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 5. Februar 2003 Az. 17 P 02.3215.Zu demselben Ergebnis ist der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2003 Az. 17 P 02.3215 gekommen.
- BVerwG, 13.06.1957 - II CO 3.56
Die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrats als Teil der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2006 - 17 PE 06.2494
Sie verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, weil sie auf dem Gruppenprinzip und damit auf einer sachlichen Erwägung beruht (BVerwGE 5, 118/121). - VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 15 S 1685/91
Personalrat: Reihenfolge bei der Freistellung - Vorrang von …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2006 - 17 PE 06.2494
Deshalb kommt auch das Argument, die beiden Arbeitnehmervertreter hätten jeweils sehr viel mehr Stimmen bei der Personalratswahl erhalten als der eine Beamtenvertreter, nicht zum Tragen (ebenso für das gleichlautende baden.württembergische Landesrecht bad.-württ.VGH vom 29.9.1992 - PersV 1997, 507; der Beschluss des BVerwG vom 26.10.1977 - PersV 1979, 110 - ist überholt, weil er noch zu einem abweichenden Wortlaut der Vorschrift erging). - VGH Bayern, 30.03.1993 - 3 B 92.2829
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2006 - 17 PE 06.2494
Vielmehr kann das Personalratsgremium - und das drängt sich hier bei derart unterschiedlichen zahlenmäßigen Gruppenstärken wohl fast auf - die Geschäftsordnung gemäß Art. 42 BayPVG beschließen, in der Bestimmungen über die Geschäftsführung und - gegebenenfalls - auch die Verteilung einzelner Aufgaben auf einzelne Vorstandsmitglieder getroffen werden (vgl. auch Beschluss des Senats vom 17.9.1992, ZBR 1993, 279; Schelter/Seiler, BayPVG, RdNr. 11 zu Art. 42; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPVG, RdNr. 11 zu Art. 42).